Grund- und Ersatzversorgung
Preise im Überblick
Wenn Sie keinen besonderen Stromtarif mit uns abgeschlossen haben, werden Sie als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu den allgemeinen Preisen und Bedingungen beliefert. Sie bleiben mit nur 14 Tagen Kündigungsfrist flexibel; für Ihr Vertragsverhältnis gelten die ergänzenden Bedingungen der Grundversorgungsverordnung für Strom (GVV).
Wir beraten Sie gerne unverbindlich!
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Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Abs. 2) jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorger bis 31.12.2024 ist die Allgäuer Kraftwerke GmbH.
Sollte der Stromliefervertrag mit Ihrem Anbieter unterbrochen werden oder gar nicht erst zustande kommen, so springen wir als Grundversorger im Notfall ein und sichern mit der Ersatzversorgung für Sie die Strombelieferung.
Die Allgäuer Kraftwerke GmbH bietet die Grund- und Ersatzversorgung zu den in den Preisblättern erwähnten Preisen und Bedingungen an.
Sollte der Stromliefervertrag mit Ihrem Anbieter unterbrochen werden oder gar nicht erst zustande kommen, so springen wir als Grundversorger im Notfall ein und sichern mit der Ersatzversorgung für Sie die Strombelieferung.
Die Allgäuer Kraftwerke GmbH bietet die Grund- und Ersatzversorgung zu den in den Preisblättern erwähnten Preisen und Bedingungen an.
Tarifblatt Grundversorgung ab 01.04.2024
Strom Grundversorgungsverordnung (GVV) Download!
Ergänzende Bedingungen GVV Download!
Informationen zur Stromkennzeichnung
Muster-Widerrufsformular
Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in § 2 Abs. 3 Satz Nummer 5 Buchstabe c Strom GVV genannten Belastungen auf den Innformationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.
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